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In der Oberschwaig sind grundsätzlich auch externe Reitlehrer willkommen.
Wir legen Wert auf ein harmonisches Miteinander, bei dem das Wohl der
Pferde im Mittelpunkt steht.

Die Reitlehrer sind dem Tier- und Naturschutzgesetz verpflichtet und
sollten die geltenden Gesetze (Natur- und Tierschutzgesetz, Wald- und
Landschaftspflegegesetz, STVO usw.) beachten.

Die Reitlehrer sollten als Vorbild im pferdegerechten Umgang dienen.

Die Reitlehrer sollten darauf achten, dass die Ausrüstung von Reiter und
Pferd verkehrssicher ist.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass atembeengende Zäumung das
Tier quält.

Dem Missbrauch von Gerte oder Sporen muss ebenfalls nachdrücklich
entgegengewirkt werden.